Pflichtweiterbildung nach § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Für mehr Sicherheit und Qualität im Straßenverkehr!
Wer ist betroffen:
- Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen
Straßen durchführen - für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
- Fahrerinnen und Fahrer müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in
diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen
Die Ausbildung erfolgt in 5 praxisorientierten Fahrermodulen zu je 7 Stunden
Modul 1 | Recht und Soziales | Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr |
Modul 2 | Gesund und sicher | Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Vorbeugen von Gesundheitsschäden |
Modul 3 | Eco- Training | Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges |
Modul 4 | Ladungssicherung | Gewährleistung der Sicherheit der Ladung, Anwendung der Sicherheitsvorschriften, richtiges Benutzen des Fahrzeuges |
Modul 5 | Wettbewerb und Ansehen | Beitrag des Fahrers zum positiven Image des Unternehmens, Marktordnung des Güterverkehrs |
Wir bilden Sie aus:
- die Fahrermodule können unabhängig voneinander belegt werden
- für jedes Fahrermodul wird ein Zertifikat erstellt
- eine Prüfung erfolgt nicht
- ein Wechsel der Ausbildungseinrichtung ist möglich
- Wiederholung der Weiterbildung im Abstand von fünf Jahren