Übernahme der Tätigkeit als „Externer Gefahrgutbeauftragter“
Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen, die Transporte gefährlicher Güter durchführen, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Dabei hat das Unternehmen die Wahl, ob sie einen im Unternehmen angestellten Gefahrgutbeauftragten oder einen externen Experten als Gefahrgutbeauftragten zur Durchführung der verantwortungsvollen Arbeit einsetzen.
Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
freigestellte Beförderungen „Beförderungen in begrenzten Mengen“ | |
wenn im Kalenderjahr nicht mehr als 50 t netto gefährlicher Güter befördert werden
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wenn lediglich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks hergestellt werden oder
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wenn gefährliche Güter lediglich empfangen werden
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Als externe Gefahrgutbeauftragte unterstützten wir das Unternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeauftragtenordnung.
Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört:
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
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Beratung des Unternehmens auf dem Gebiet des Gefahrguttransportes
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Erstellung eines Jahresberichtes für das Unternehmen bzw. für die Behörde in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter
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Schulung der am Transport von gefährlichen Gütern beteiligten Arbeitnehmer
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Untersuchung von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens festgestellt wurden. Erstellen der dafür vorgeschrieben Berichte.
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Vorteile für Sie:
Immer aktuelle Fachinformationen
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Externer Gefahrgutbeauftragter ist nicht betriebsblind
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Sie profitieren von unserer langjährigen Branchenerfahrung
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Unternehmensspezifische Beratung |
Die Pflichten und Aufgaben werden von uns als Ihr zukünftiger externer Gefahrgutbeauftragte verantwortungsvoll wahrgenommen.
Um Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen zu erreichen, nehmen wir ständig an Weiterbildungsmaßnahmen und Gefahrgutforen teil.