Arbeits – und Sicherheitsschulung für Unternehmen des Güterkraftverkehr / Personenverkehr / Taxi und Mietwagen
Die Unterweisung von Mitarbeitern im Hinblick auf den Arbeitsschutz ist eine gesetzlich festgelegte Pflicht des Unternehmers.
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten ist.
Dabei muss der Unternehmer neben den Grundsätzen auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachten:
Wann wird unterwiesen? Neueinstellungen, veränderte Arbeitsaufgaben, neue Arbeitsmittel, bei besonderen Vorkommnissen und zur Auffrischung |
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Wie oft wird unterwiesen? Regelmäßig – aber mindestens einmal jährlich |
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Wie wird unterwiesen? Arbeitsplatz – und Aufgabenbezogen. Achtung: Nachweisführung mittels Formblatt mit Unterweisungsthema, Datum und Unterschrift des Teilnehmers. |
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Wer unterweist? Wir übernehmen die Aufgaben für das Unternehmen und bereiten die Arbeits- und Sicherheitsschulung schriftlich für das Unternehmen vor. |
Es gibt noch weitere Gründe für eine regelmäßige Unterweisung:
Unfälle vermeiden, Kosten für das Unternehmen verhindern und unnötige Arbeitsausfall vermeiden. | |
Reibungsloser Arbeitsablauf, Information der Mitarbeiter auf den neuesten Stand der betrieblichen und außer betrieblichen Erkenntnisse. | |
Durch die Unterweisungen weiß der Mitarbeiter die Fürsorge des Unternehmens einzuschätzen, damit wird das Betriebsklima positiv beeinflusst. |
Wir, die VAS, möchten Sie als Unternehmen entlasten und garantieren Ihnen eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführte nachweisbare Unterweisung.