Gabelstaplerausbildung
Wer im Unternehmen Güter mit einem Gabelstapler befördert, benötigt dafür einen „Fahrausweis für Gabelstapler“.
Der Besitz eines Führerscheines berechtigt nicht zum Führen eines Gabelstaplers.
Der Gabelstaplerfahrer muss folgend Arbeitsabläufe umsetzen:
Lasten heben und senken | |
Güter ein- und auslagern | |
auf Laderampen rangieren | |
zwischen Stapeln und Regalen vorschriftsmäßig fahren |
Wir bieten die Erstausbildung zum Gabelstaplerfahrer, zur Erlangung des Staplerscheines, an.
Der Gabelstaplerschein berechtigt zum Führen von Gabelstaplern und ist durch die Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltung vorgeschrieben. Bei Fehlen des Staplerscheines werden der Halter bzw. der Fahrer zur Verantwortung, in Form von Bußgeld, gezogen.
Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung für den Erwerb des Gabelstapler-Führerscheins erfolgt in Theorie und Praxis.
Voraussetzung für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Grundverständnisse der deutschen Sprache
Theorie im Bereich Arbeitsschutz | |
Aufbau und Funktionsweise von Gabelstaplern | |
praktisches Erlernen des Umgangs, des Fahrens und Bedienens von Gabelstaplern |
Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Ausbildung wird eine Prüfung abgenommen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für Gabelstapler und eine Urkunde. Der Staplerschein ist im Gewicht nicht beschränkt, eine Einweisung durch den Unternehmer oder dessen Beauftragten auf den Gabelstapler im Betrieb ist aber immer notwendig.