Gabelstaplerausbildung

Wer im Unternehmen Güter mit einem Gabelstapler befördert,  benötigt dafür einen „Fahrausweis für Gabelstapler“.
Der Besitz eines Führerscheines berechtigt nicht zum Führen  eines Gabelstaplers.
Der Gabelstaplerfahrer muss folgend Arbeitsabläufe umsetzen:

vasbullets
Lasten  heben und senken
vasbullets
Güter  ein- und auslagern
vasbullets
auf Laderampen rangieren
vasbullets
zwischen  Stapeln und Regalen vorschriftsmäßig fahren


Wir bieten die Erstausbildung zum Gabelstaplerfahrer, zur  Erlangung des Staplerscheines, an.
Der Gabelstaplerschein berechtigt zum Führen von  Gabelstaplern und ist durch die Berufsgenossenschaft für
Fahrzeughaltung  vorgeschrieben. Bei Fehlen des Staplerscheines werden der Halter bzw. der  Fahrer zur Verantwortung, in Form von Bußgeld, gezogen.

Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung für den Erwerb des Gabelstapler-Führerscheins  erfolgt  in Theorie und Praxis. 
Voraussetzung für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Grundverständnisse der deutschen Sprache

vasbullets
Theorie  im Bereich Arbeitsschutz
vasbullets
Aufbau  und Funktionsweise von Gabelstaplern
vasbullets
praktisches Erlernen des Umgangs,  des Fahrens und Bedienens von Gabelstaplern

Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der  Ausbildung wird eine Prüfung abgenommen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für Gabelstapler und eine Urkunde. Der Staplerschein ist im Gewicht nicht beschränkt, eine  Einweisung durch den Unternehmer oder dessen Beauftragten auf den Gabelstapler  im Betrieb ist aber immer notwendig.

Nächster Termin

Keine Termine