Gefahrgutfahrerschulung
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Gefahrgutfahrer müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges sein. Dazu ist es erforderlich eine Gefahrgutfahrererstschulung zu besuchen und eine IHK- Prüfung abzulegen.
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Die Gültigkeitsdauer von ADR-Bescheinigungen beträgt fünf Jahre. Danach ist eine Fortbildungsschulung sowie eine erneute Prüfung durchzuführen
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Die Fortbildungsschulung und Prüfung eines Gefahrgutfahrers kann bereits innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird um fünf Jahre verlängert.
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Wir führen regelmäßig Gefahrgutfahrerlehrgänge durch:
Erstschulung:
Dauer | ||
Basiskurs | Grundsätzlich für alle Gefahrguttransporte erforderlich | 18 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übung |
Aufbaukurs Tank | für die Durchführung von Transporten in Tankfahrzeugen | 12 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen |
Aufbaukurs Klasse 1 | Explosive Stoffe | 8 Unterrichtseinheiten |
Schriftliche IHK Prüfung:
- 45 Minuten beim Basiskurs
- 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank
- 30 Minuten bei den Aufbaukursen Klasse 1
Auffrischungsschulung: Ein Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer
Dauer:
- 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheit praktische Übungen.
Schriftliche IHK Prüfung Auffrischungsschulung: 30 Minuten