Pflichtweiterbildung nach § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Für mehr Sicherheit und Qualität im Straßenverkehr!

Wer ist betroffen:

  • Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen
    Straßen durchführen
  • für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
  • Fahrerinnen und Fahrer müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in
    diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen

 

Die Ausbildung erfolgt in 5 praxisorientierten Fahrermodulen zu je 7 Stunden

 Modul 1 Recht und Soziales  Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr 
 Modul 2  Gesund und sicher  Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Vorbeugen von Gesundheitsschäden
 Modul 3  Eco- Training  Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, technische Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
Modul 4 Ladungssicherung Gewährleistung der Sicherheit der Ladung, Anwendung der Sicherheitsvorschriften, richtiges Benutzen des Fahrzeuges
 Modul 5  Wettbewerb und Ansehen  Beitrag des Fahrers zum positiven Image des Unternehmens, Marktordnung des Güterverkehrs

 

Wir bilden Sie aus:

  • die Fahrermodule können unabhängig voneinander belegt werden
  • für jedes Fahrermodul wird ein Zertifikat erstellt
  • eine Prüfung erfolgt nicht
  • ein Wechsel der Ausbildungseinrichtung ist möglich
  • Wiederholung der Weiterbildung im Abstand von fünf Jahren

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