Gefahrgutfahrerschulung

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Gefahrgutfahrer müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges sein. Dazu ist es erforderlich eine Gefahrgutfahrererstschulung zu besuchen und eine IHK- Prüfung abzulegen.
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Die Gültigkeitsdauer von ADR-Bescheinigungen beträgt fünf Jahre. Danach ist eine Fortbildungsschulung sowie eine erneute Prüfung durchzuführen
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Die Fortbildungsschulung und Prüfung eines Gefahrgutfahrers kann bereits innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird um fünf Jahre verlängert.

Wir führen regelmäßig  Gefahrgutfahrerlehrgänge durch:

Erstschulung:

    Dauer
Basiskurs Grundsätzlich für alle Gefahrguttransporte erforderlich 18 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übung
Aufbaukurs Tank für die Durchführung von Transporten in Tankfahrzeugen 12 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen
Aufbaukurs Klasse 1 Explosive Stoffe 8 Unterrichtseinheiten

Schriftliche IHK Prüfung:

  • 45 Minuten beim Basiskurs
  • 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank
  • 30 Minuten bei den Aufbaukursen Klasse 1

Auffrischungsschulung: Ein Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer

Dauer:

  • 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheit praktische Übungen.

Schriftliche IHK Prüfung Auffrischungsschulung: 30 Minuten

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