Arbeits – und Sicherheitsschulung für Unternehmen des Güterkraftverkehr / Personenverkehr / Taxi und Mietwagen

Die Unterweisung von Mitarbeitern im Hinblick auf den  Arbeitsschutz ist eine  gesetzlich  festgelegte  Pflicht des Unternehmers.
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass die Sicherheit und  Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten ist.
Dabei  muss der  Unternehmer neben den Grundsätzen auch die berufsgenossenschaftlichen  Vorschriften beachten: 

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Wann  wird unterwiesen?
Neueinstellungen, veränderte  Arbeitsaufgaben, neue Arbeitsmittel, bei besonderen Vorkommnissen und zur  Auffrischung
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Wie  oft wird unterwiesen?
Regelmäßig – aber mindestens  einmal jährlich
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Wie  wird unterwiesen?
Arbeitsplatz – und Aufgabenbezogen.
Achtung: Nachweisführung mittels  Formblatt mit Unterweisungsthema, Datum und Unterschrift des Teilnehmers.
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Wer  unterweist?
Wir übernehmen die Aufgaben für  das Unternehmen und bereiten die Arbeits- und Sicherheitsschulung schriftlich  für das Unternehmen vor.

Es gibt  noch weitere Gründe für eine regelmäßige Unterweisung:

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Unfälle  vermeiden, Kosten für das Unternehmen verhindern und unnötige Arbeitsausfall  vermeiden.
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Reibungsloser  Arbeitsablauf, Information der Mitarbeiter auf den neuesten Stand der  betrieblichen und außer betrieblichen Erkenntnisse.
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Durch  die Unterweisungen weiß der Mitarbeiter die Fürsorge des Unternehmens  einzuschätzen, damit wird das Betriebsklima positiv beeinflusst.

Wir, die VAS, möchten Sie als Unternehmen entlasten und  garantieren Ihnen eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführte  nachweisbare Unterweisung.

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